Jugend- und Heimerzieher/
Berufsbild

Das Berufsbild des Jugend- und Heimerziehers

Was ist Jugend- und Heimerziehung?

Jugend- und Heimerzieher unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dies geschieht durch Förderung der jungen Menschen und Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Erziehung. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht dafür vor:

  • Familien unterstützende Hilfen
  • Familien ergänzende Hilfen
  • Familien ersetzende Hilfen

Zur Heimerziehung als Familien ersetzende Hilfe gehören heute viele Formen unterschiedlichster lebensweltorientierter, das heißt an den Lebensbedingungen der Herkunftsfamilien orientierte, Erziehungshilfen. Das klassische vollstationäre Kinder- und Jugendheim ist daher nur noch eine Form unter vielen anderen. In diesem Sinne bietet die Heimerziehung ein breites Spektrum an Hilfen, die ambulant, teilstationär oder stationär angeboten werden.

Was muss ein Jugend- und Heimerzieher leisten?

Sowohl zu den jungen Menschen als auch zu deren Eltern muss er eine hilfreiche Beziehung aufbauen und vernetzt mit anderen am Fall und im Feld tätigen Institutionen und Professionen zusammenarbeiten können. Er muss sich in die Situation der Klienten einfühlen können, ohne seine Handlungsfähigkeit zu verlieren, um eine professionelle und an den Bedürfnissen der Klienten ausgerichtete Arbeit leisten zu können. Die Erreichung der vereinbarten Ziele in einem Evaluationsprozess zu prüfen, ist ebenso Ausdruck seiner Fachlichkeit wie die Bereitschaft das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen und sich darüber auszutauschen. Um dies alles leisten zu können, sind erforderlich:

  • Selbstreflexion
  • Soziale Kompetenz
  • Fachkompetenz

Es geht also um:

  1. Förderung des Kindes, Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  2. Schaffung hilfreicher Rahmenbedingungen und Strukturen
  3. Zusammenarbeit mit den Eltern / dem Familiensystem im Lebensfeld
  4. Kommunikation und Vernetzung mit Ämtern, Schule, Ausbildungsbetrieb usw.

Und damit um:

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Erkennen von Stärken und Ressourcen
  • Begleitung bei einem Veränderungs- und Lernprozess

Einsatzfelder

Innerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes kann man als Fachkraft arbeiten in:

  • Vollstationären Wohngruppen
  • Heimgruppen
  • Tagesgruppen
  • Betreutes Jugendwohnen
  • Heilpädagogischen Tagesstätten
  • Hort
  • Jugendfarm
  • Jugendzentrum
  • Ambulante Erziehungshilfe
  • Berufsfördereinrichtungen
  • Kindergarten
  • Schulsozialarbeit

Außerhalb des KJHGs:

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Behindertenhilfe

Darüber hinaus stellt die Ausbildung eine Plattform für viele aufbauende Fort- und Weiterbildungen dar wie:

  • Heilpädagogik
  • Fachkraft für Führung und Organisation
  • Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwirtschaft

...und vieles mehr.